Konfliktmineralien und Kinderarbeit
Für Phoenix Mecano geht gesellschaftliches Engagement mit einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten Wirtschaften einher.
Der Verhaltenskodex von Phoenix Mecano verlangt explizit die Einhaltung der Menschenrechte. Dazu gehören insbesondere die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Konventionen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und über Menschenrechte.
Phoenix Mecano unterliegt der Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange nach Artikel 964bis OR. Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt Phoenix Mecano diese Vorgaben um und kommuniziert in ihrem Nachhaltigkeitsbericht über nicht-finanzielle Belange.
Zusätzlich zur nichtfinanziellen Berichterstattung führt die Regelung in den Bereichen «Konfliktmineralien » und «Kinderarbeit» eine Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht ein.
In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen, die entweder Mineralien (Erze und Konzentrate) oder Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (3TG) enthalten, aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten einführen oder in der Schweiz bearbeiten, oder Produkte / Dienstleistungen – auch weltweit – anbieten, für die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie von Kindern hergestellt oder erbracht wurden.
Phoenix Mecano hält die gesetzlichen Vorgaben ein und ist aufgrund der geringen Einfuhr- und Bearbeitungsmengen der 3TG in die Schweiz von den Sorgfaltspflichten befreit. Dennoch fordert Phoenix Mecano weltweit bei den Lieferanten von 3TG Angaben zu den Schmelzhütten / Raffinerien ein. Die Lieferanten füllen das Formular (Conflict Minerals Reporting Template) der RMI Responsible Minerals Initiative (Initiative für verantwortungsvolle Mineralien) aus und Phoenix Mecano prüft, ob die Schmelzhütten RMI-konform sind.
Hinsichtlich Kinderarbeit wird jährlich überprüft, ob es in den Gesellschaften selbst oder bei den Lieferanten Hinweise auf Kinderarbeit gibt. Für das Berichtsjahr wurden keine Fälle von Kinderarbeit oder entsprechende Verdachtsmomente gemeldet.
Um eine wirksame Prävention von Kinderarbeit sicherzustellen, hat die Interne Revision die Überprüfung der Einhaltung internationaler und nationaler Standards fest in ihren Prüfplan integriert. Bei den besuchten Gesellschaften führt sie gezielte Prüfhandlungen zum Thema Kinderarbeit durch.
Um auch unter dem Jahr eine Anlaufstelle für die Meldung von Verdachtsmomenten zu haben, wurde ein digitales Hinweisgebersystem aufgebaut.