Konfliktmineralien und Kinderarbeit

Für Phoenix Mecano geht gesell­schaftliches Engagement mit einem nach­haltigen und verant­wortungs­bewussten Wirtschaften einher.

Der Verhaltenskodex von Phoenix Mecano verlangt explizit die Einhaltung der Menschenrechte. Dazu gehören insbesondere die Kern­arbeits­normen der Internationalen Arbeits­organisation (ILO) und die Konventionen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und über Menschen­rechte. 

Phoenix Mecano unterliegt der Bericht­erstattungs­pflicht über nicht­finanzielle Belange nach Artikel 964bis OR. Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt Phoenix Mecano diese Vorgaben um und kommuniziert in ihrem Nach­haltig­keits­bericht über nicht-finanzielle Belange. 

Zusätzlich zur nicht­finanziellen Bericht­erstattung führt die Regelung in den Bereichen «Konflikt­mineralien » und «Kinderarbeit» eine Sorgfalts- und Bericht­erstattungs­pflicht ein. 

In den Anwendungs­bereich fallen Unternehmen, die entweder Mineralien (Erze und Konzentrate) oder Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (3TG) enthalten, aus Konflikt- oder Hoch­risiko­gebieten einführen oder in der Schweiz bearbeiten, oder Produkte / Dienst­leistungen – auch weltweit – anbieten, für die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie von Kindern hergestellt oder erbracht wurden.

Phoenix Mecano hält die gesetzlichen Vorgaben ein und ist aufgrund der geringen Einfuhr- und Bearbeitungs­mengen der 3TG in die Schweiz von den Sorgfalts­pflichten befreit. Dennoch fordert Phoenix Mecano weltweit bei den Lieferanten von 3TG Angaben zu den Schmelzhütten / Raffinerien ein. Die Lieferanten füllen das Formular (Conflict Minerals Reporting Template) der RMI Responsible Minerals Initiative (Initiative für verant­wortungs­volle Mineralien) aus und Phoenix Mecano prüft, ob die Schmelz­hütten RMI-konform sind. 

Hinsichtlich Kinderarbeit wird jährlich überprüft, ob es in den Gesellschaften selbst oder bei den Lieferanten Hinweise auf Kinder­arbeit gibt. Für das Berichtsjahr wurden keine Fälle von Kinderarbeit oder entsprechende Verdachts­momente gemeldet. 

Um eine wirksame Prävention von Kinder­arbeit sicherzustellen, hat die Interne Revision die Überprüfung der Einhaltung internationaler und nationaler Standards fest in ihren Prüfplan integriert. Bei den besuchten Gesellschaften führt sie gezielte Prüf­handlungen zum Thema Kinderarbeit durch. 

Um auch unter dem Jahr eine Anlaufstelle für die Meldung von Verdachts­momenten zu haben, wurde ein digitales Hinweis­geber­system aufgebaut.